Impressum

Erkunden Sie unser Impressum für transparente Informationen. Erfahren Sie mehr über unsere rechtlichen Details und unser Engagement für Klarheit.

Firma:

Vontobel Holding AG
Gotthardstrasse 43
CH-8002 Zürich
Telefon +41 (0)58 283 59 00
Fax +41 (0)58 283 75 00


E-Mail
 

Firmennummer:

CH-020.3.928.014-4


Handelsregistereintrag
 

Unternehmens-Identifikationsnummer (UID):

CHE-116.300.767
 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Einsteinstrasse 2
CH-3003 Bern


www.finma.ch
 

Erklärung von Vontobel zur Verhinderung von Bestechung und Korruption

Vontobel setzt sich dafür ein, Bestechung und Korruption zu verhindern. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Antikorruptionsgesetze, -vorschriften und -bestimmungen, die im Zusammenhang mit seinen Geschäftsaktivitäten gelten, konsequent einzuhalten. Dies entspricht dem Bekenntnis von Vontobel zu einem ehrlichen und ethisch korrekten Verhalten im Rahmen der Geschäftstätigkeit.

Das Unternehmen verfügt über eine Group Policy zur Verhinderung von Bestechung und Korruption. In Bezug auf die Zahlung oder Entgegennahme von Bestechungsgeldern, einschliesslich Schmiergeldzahlungen sowie die Verschaffung oder Gewährung ungerechtfertigter Vorteile, und Korruption verfolgt Vontobel eine Nulltoleranz-Haltung. Das Unternehmen erwartet, dass alle Mitarbeiter, Personen, die Dienstleistungen für oder im Namen von Vontobel erbringen, sowie andere Drittparteien, mit denen Vontobel eine Geschäftsbeziehung unterhält, bei der Erbringung von Dienstleistungen für oder im Namen von Vontobel diese Grundsätze einhalten.

Die Group Policy des Unternehmens verbietet es den Mitarbeitern von Vontobel, eine Zahlung, die in ihrer Art einer Bestechung, einem Bestechungs- oder Schmiergeld oder einem anderen ungerechtfertigten Vorteil gleichkommt, direkt oder indirekt anzubieten, zu versprechen, zu verlangen oder anzunehmen. Dies gilt konkret, wenn die Zahlung eine Bestechung bezweckt oder bewirkt oder eine mangelhafte Erfüllung einer Aufgabe oder eine unsachgemässe Ausübung einer Aktivität einer Person im öffentlichen oder privaten Sektor begünstigt. Ebenfalls untersagt ist jegliche Verschaffung von unzulässigen Vorteilen für Vontobel, deren Mitarbeiter, Kunden oder anderer Drittparteien, einschliesslich Regierungsbeamten.

Die Massnahmen von Vontobel zur Verhinderung von Bestechung und Korruption umfassen:

  • Engagement und Kommunikation: Im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption pflegt das Senior Management eine entschiedene Nulltoleranz-Politik, die gegenüber allen Mitarbeitern und relevanten Drittparteien klar kommuniziert wird.
  • Bestechung und unerlaubte Transaktionen: Sämtliche Arten von Bestechung, einschliesslich Schmier- und Bestechungsgeldzahlungen und andere unzulässige Verhaltensweisen sind weder direkt noch indirekt über eine andere Person zulässig.
  • Geschenke und Einladungen: Die Mitarbeiter von Vontobel dürfen keine Geschenke und/oder Einladungen annehmen, überreichen oder versprechen, die ein korruptes Verhalten darstellen. Ein Geschenk darf dem Mitarbeiter, Vontobel, den Kunden oder Drittparteien nicht einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen oder direkt oder indirekt bewirken, dass eine Person ihre Rolle, Aufgabe oder ihr Amt unsachgemäss wahrnimmt bzw. ausführt oder Handlungen im Zusammenhang mit ihrer Rolle, Aufgabe oder ihrem Amt unterlässt. Vontobel stellt ähnliche Erwartungen an Personen, die für oder im Namen von Vontobel Dienstleistungen erbringen, und an andere Drittparteien, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet.
  • Schulung: Das Unternehmen führt für seine Mitarbeiter Schulungen zum Thema Verhinderung von Bestechung und Korruption durch. Dabei gilt ein besonderer Schwerpunkt Mitarbeitern, die möglicherweise in Sektoren oder Gerichtsbarkeiten mit hohem Risiko tätig sind.
  • Reporting: Vontobel bestärkt die Mitarbeiter, einen Verdacht von Bestechung und Korruption zu melden. Ziel des Unternehmens ist es, sicherzustellen, dass angemessene Verfahren bestehen, Verdachtsfälle entsprechend untersucht werden und gegebenenfalls erweiterte Kontrollmassnahmen umgesetzt werden.
  • Behörden, ihre Vertreter oder Vertreter von Unternehmen der öffentlichen Hand: Beziehungen zu solchen Personen unterliegen erhöhten Sorgfaltspflichten und erfordern eine besondere Achtsamkeit.
  • Politische und gemeinnützige Spenden: Vontobel leistet keine ungebührlichen Spenden an politische Organisationen, Kandidaten oder Initiativen. Gemeinnützige oder andere Spenden dürfen nicht dazu verwendet werden, eine Form von korruptem Verhalten zu unterstützen.
  • Zahlungs- und Finanzkontrolle: Die Verfahren von Vontobel hinsichtlich Ausgaben und Zahlungen sowie die entsprechenden Genehmigungsprozesse erfordern ein klares Verständnis dafür, weshalb und für wen eine Zahlung geleistet wird. Dadurch stellt Vontobel sicher, dass Ausgaben und Zahlungen nur aufgrund einer klaren geschäftlichen Grundlage getätigt bzw. geleistet werden. Vontobel stellt ähnliche Erwartungen an Personen, die für oder im Namen von Vontobel Dienstleistungen erbringen, und an andere Drittparteien, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet.
  • Risikobasierte Sorgfalt: Vontobel behandelt Personen, die für oder im Namen von Vontobel Leistungen erbringen, nach einem risikobasierten Sorgfaltsmassstab. Personen, die als mit einem hohen Risiko behaftet gelten, werden mit grösserer Sorgfalt behandelt.
  • Risikobewertungen: Das Unternehmen wendet bei allen Geschäftsaktivitäten Risikomassstäbe an, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption zu ermitteln, zu verringern und zu steuern.

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