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Rechtliches

Guideline «Privat­platzie­rungen & Darlehen»

Beschreibung der relevanten Prozesse.

Allgemeines

Alle Begriffe in diesen Guidelines (die «Guidelines für Privatplatzierungen und Darlehen») haben, soweit in diesem Dokument nicht anderweitig definiert, die Bedeutung, die ihnen in den Plattform-Regeln zugewiesen wird. Basierend auf Art. 1 der Plattform-Regeln erlässt die Betreiberin diese Guidelines, welche den Ablauf einer Privatplatzierung und eines Darlehens auf der cosmofunding Plattform definieren und beschreiben. Sofern nichts anderes erwähnt, haben die in diesen Guidelines verwendeten Begriffe dieselbe Bedeutung wie in den Plattform-Regeln. Die öffentliche Ausgabe von Anleihensobligationen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Guidelines und wird separat geregelt.

Finanzierungsarten und vertragliche Basis

Privatplatzierungen

Eine Privatplatzierung ist ein verbriefte, transferierbares Schuldverschreibung (Effekte / Wertpapier) mit einer eindeutigen Kennung (ISIN und Valor). Emittenten beauftragen die ZKB zur Platzierung, Schaffung und Verwaltung der Effekte in der Rolle als Lead Manager, Erstübernehmer und Zahlstelle. Als rechtliche Basis dient ein standardisierter Übernahme- und Zahlstellenmandatsvertrag. Anleger handeln gegenüber der ZKB als Investoren und werden somit gegenüber der Emittentin nicht offengelegt. Die Terms und Conditions der Investition werden im sogenannten "Term Sheet mit Bedingungen" festgelegt.

Darlehen

Ein Darlehen ist ein über die cosmofunding Plattform vermitteltes bilaterales Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer, der Darlehensvertrag.

Beide haben die Möglichkeit, ihren eigenen Darlehensvertrag zu verwenden. Wobei der Darlehensgeber auswählt, welcher Darlehensvertrag zur Anwendung kommt. cosmofunding generiert ein Term Sheet als Zusammenfassung, rechtlich verbindlich ist ausschliesslich der Darlehensvertrag.

Sichtbarkeit des Investors bei Darlehen

Bei Darlehen werden dem Darlehensnehmer Details zum Darlehensgeber (der Name) bereits mit der Abgabe von Quotes offengelegt. Dies liegt an der Eigenschaft des bilateralen Vertrags.

Verantwortlichkeiten

Bezüglich der Ausarbeitung, Finalisierung sowie Abwicklung des Darlehensvertrags, sind ausschliesslich der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer verantwortlich. 

Rechnungsstellung

Der Operator stellt dem Kapitalnehmer die im Zusammenhang mit Transaktionen entstandenen Kosten in Rechnung. Die Rechnung wird automatisiert an den Kapitalnehmer per E-Mail versendet und ist zusätzlich auf der Plattform zum Herunterladen verfügbar.

Ausschreibungs-/Angebotsarten

Folgende Ausschreibungsverfahren stehen zur Verfügung.

Auktionsverfahren

Beim Auktionsverfahren lanciert die Emittentin eine Auktion, um über eine definierte Zeichnungsfrist Angebote zu erhalten. Die Emittentin kann sich erst bei Auktionsschluss für ein Angebot entscheiden. Das Ausschreiben einer Finanzierungsanfrage im Auktionsverfahren ist bis zur Deal-Annahme unverbindlich.

Auf eine Finanzierungsanfrage werden seitens der Anleger verbindliche Quotes abgegeben. Die Plattform schlägt aufgrund der abgegebenen Quotes der Emittentin die möglichen Deals vor. Vorrang haben Quotes, welche 1) das gewünschte Volumen, unter Berücksichtigung der minimalen Anzahl an Anlegern (falls anwendbar) und 2) tiefste Rendite zuerst, vollständig erreichen. Im Falle von identischen Renditen wird der Quote der zeitlich am frühsten eingegangen ist berücksichtig.

Nach Zeichnungsschluss schlägt die Plattform der Emittentin die möglichen Deals (falls vorhanden) vor.

Zum Zeitpunkt der Annahme des Deals durch die Emittentin wird der Referenz-Zinssatz fixiert. Danach wird die Allokation durch den Operator vorgenommen. Die Emittentin wird automatische per E-Mail informiert. Die Anleger werden über den Ausgang der Auktion "Deal gewonnen" oder "Deal verloren" automatisch per E-Mail informiert.

Fix-Preis Verfahren

Die Emittentin verfügt über eine klare Vorstellung hinsichtlich des Zinssatzes und der Laufzeit der Finanzierung und schreibt dies Fix aus. Bei einem Fix-Preis Verfahren gilt die Ausschreibung seitens der Emittentin als verbindlich, sobald dies eingereicht wird. Wird das angefragte Volumen zum fixierten Preis (Kombination 2 von 3 Parametern: Coupon, Rendite, Emissionspreis) erreicht, gilt der Deal als angenommen.

Gültigkeit von Ausschreibungen und Angeboten

Die Gültigkeit der Ausschreibung und somit auch der Quotes gilt bis zum definierten Zeitpunkt "Finanzierungsentscheid bis (Datum und Zeit)" respektive "Quote gültig bis (Datum und Zeit)". Wobei Quotes bis zum Ablauf des Auktionsende, auch Zeichnungsschluss genannt eingegeben werden können.

Im Normalfall hat die Emittentin bis 1.5 Stunden nach Zeichnungsschluss, respektive bis spätestens um 17:00 Uhr UTC+01:00 Zeit einen Deal anzunehmen oder abzulehnen. In Ausnahmefällen kann die Emittentin beim Operator eine "Erweiterte Zeitspanne" beantragen. Die Zeitspanne kann um maximal zwei zusammenhängende Arbeitstage verlängert werden (nicht über ein Wochenende). 

Zinssatzfixierung

Zum Zeitpunkt der Annahme des Deals wird der Referenzzinssatz (z.B. SARON für CHF) fixiert und somit die vom Referenz-Zinssatz abhängigen Parameter.

Wichtig: Der Referenz-Zinssatz (z.B. «SARON» für CHF unterliegt Marktschwankungen, die Referenz-Zinssatz abhängigen Parameter bleiben variable bis zur Fixierung. 

Jüngste Aktualisierung: Juli 2026